Anmeldung

Gerne führen wir Sie durch die einzelnen Schritte der Anmeldung.

1. Kontaktaufnahme mit Bettendisposition

Anita Hohler

Leitung ZAPF / Bettendisposition

T. 052 368 51 66

zapf@eulachtal.ch

Häufig gestellte Fragen vor dem Eintritt:

Können Möbel mitgebracht werden?

Je nach Zimmergrösse ist es möglich, 1-2 kleine Möbelstücke und zum Beispiel Bilder mitzubringen. Nehmen Sie bei konkreten Wünschen gerne mit der Pflegedienstleitung Kontakt auf.

Gibt es TV, Telefon und WLAN?

  • Jedes Zimmer verfügt über TV- und Telefonanschlüsse. Auch stehen Gemeinschafts TV’s in allen Häusern zur Verfügung.
  • Alle unsere Häuser verfügen über kostenloses WLAN für Bewohnerinnen und Bewohner sowie externe Besucher.

Welche Wäsche müssen wir bringen?

  • Ihre Leibwäsche wird durch uns mit Ihrem Namen beschriftet.
  • Bett -und Frotteewäsche stellen wir Ihnen zur Verfügung.
  • Gute Schuhe und Hausschuhe sind wünschenswert und mindern die Sturzgefahr.

Wie sind die Besuchszeiten geregelt?

Morgens ab ca. 10:00 Uhr, oder nach Absprache mit Abteilungen, Häusern.

Für Administratives und Rechnungen

Monika Fröhlich

Bewohneradministration

T. 052 368 51 23

monika.froehlich@eulachtal.ch

Häufig gestellte Fragen zur Finanzierung:

Was kostet mich ein Pflegeplatz?

Zulasten des Bewohners geht die Pensionstaxe mit Einer- oder Zweierzimmerzuschlag, die Betreuungstaxe und der Pflegeanteil.

Wer bezahlt den Pflegeheimaufenthalt, wenn meine finanziellen Mittel nicht reichen?

Wenn die Kosten des Pflegeheimaufenthaltes die eigenen Mittel übersteigen, kann ein Antrag für Ergänzungsleistungen gestellt werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier

Wer finanziert die Pflegekosten im Heim?

Die Kosten der stationären Pflege werden von der Krankenkasse, dem/der Heimbewohner/in und der öffentlichen Hand bezahlt. Betreuung und Pension gehen zudem zu Lasten des Bewohners.

Bezahlt die Krankenkasse etwas an die Pflegeheimrechnung?

Die Krankenkasse erhält von der Pflege Eulachtal eine Rechnung über die Pflegekosten gemäss Pflegestufe. Die Rechnung hingegen, welche der Bewohner erhält, geht vollständig zu Lasten des Bewohners.

Wird der Pflegeheimplatz mit steigender Pflegebedürftigkeit teurer?

Nein, die Pflegebedürftigkeit hat keinen Einfluss auf die Tagestaxe.

Wer hat Anspruch auf Hilflosenentschädigung?

Eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV erhält, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz. Bezug einer Altersrente der AHV oder IV-Rente und/oder von Ergänzungsleistungen,ununterbrochene schwere oder mittelschwere – bei Betreuung zu Hause auch leichte – Hilflosigkeit seit mindestens einem Jahr.

Die Pflege Eulachtal nimmt nach 1 Jahr anhaltender Hilflosigkeit Kontakt mit den Angehörigen oder dem Bewohner auf, um abzuklären, ob ein Bedarf besteht, die Hilflosenentschädigung zu beantragen. Wenn ja, füllen die Pflegeperson und der zuständige Arzt das Formular aus.

Muss ich mich in der neuen Gemeinde anmelden?

Ein Pflegeheimaufenthalt begründet keinen Wohnsitzwechsel. Die Bewohnerin, der Bewohner, bleibt weiterhin in der Gemeinde angemeldet, wo er/sie den letzten Wohnsitz hatte. Es wird empfohlen, sich bei der neuen Gemeinde als Wochenaufenthalter zu melden.

2. Anmeldung

Damit wir die weiteren Schritte für Ihren Eintritt planen können, bitten wir Sie, das Anmeldeformular (wenn möglich digital) auszufüllen und uns an zapf@eulachtal.ch zu senden.

 

3. Eintrittsplanung

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf um das weitere Vorgehen im Detail zu besprechen. Sollten in der Zwischenzeit Fragen Ihrerseits auftauchen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.